Baustellenverordnung (BaustellV): Welche Besonderheiten und welches Bußgeld gibt es?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung an Baustellen

VergehenBußgeld
Die Gefährdungsbeurteilung nicht korrekt, vollständig oder rechtzeitig gemacht3000 Euro
Verkehrswege weisen Mängel auf oder sind nicht zu diesem Zweck geeignet1000 Euro
Eine unmittelbare beachtliche Gefahr tritt auf und der Arbeitgeber lässt das Arbeiten nicht einstellen5000 Euro
Sicherheitseinrichtungen werden nicht wie vorgeschrieben gewartet und überprüft1000 Euro
Vorkehrungen bezüglich Flucht und Rettung wurden nicht getroffen2000 Euro
Das Erste-Hilfe-Material ist unvollständig oder fehlt gänzlich200 Euro
Das Erste-Hilfe-Material wird nicht zur Verfügung gestellt1000 Euro
Toiletten sind nicht vorhanden oder nutzbar600 Euro
Pausenraum ist nicht vorhanden oder nutzbar600 Euro


Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung
an Baustellen mit Absturzgefahr

VergehenBußgeld
Keine Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen vorhanden5000 Euro
Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen sind nicht vollständig3500 Euro
Arbeiter werden nicht vor herabfallenden Gegenständen geschützt oder der Schutz ist nicht dazu geeignet2000 Euro
Keine Sicherung von Gefahrenbereichen vorhanden2000 Euro
Mittel und Geräte zur Bekämpfung von Feuer nicht dazu geeignet oder nicht ausreichend vorhanden1000 Euro
Notausgänge und Fluchtwege weisen Mängel auf oder sind nicht zu diesem Zweck geeignet3000 Euro
Der Notausgang oder der Fluchtweg besitzt keine Sicherheitskennzeichnung oder jene reicht nicht aus2000 Euro
Unzureichende oder fehlende Beleuchtung400 Euro
Unzureichende oder fehlende Sicherheitsbeleuchtung1000 Euro
Weitere benötigte Einrichtungen fehlen oder reichen nicht aus400 Euro
Keine ausreichende Versorgung mit gesundheitlich bekömmlicher Luft2000 Euro
Fahrzeuge, Erdbaumaschinen oder Förderzeuge besitzen keine oder eine unzureichende Standsicherung5000 Euro
Unzureichende oder unsichere Verkehrswege bei gleichzeitigem Fahr- und Fußgängerverkehr2000 Euro
Höher oder tiefer gelegene Arbeitsplätze und entsprechende Zugänge haben keine oder eine ungenügende Standsicherheit und Stabilität5000 Euro
Bei Ausschachtungen, Brunnenbauarbeiten, unterirdischen oder Tunnelbauarbeiten fehlt eine Abböschung bzw. Verbau oder Verschalung oder ist unzureichend5000 Euro
Anliegende Medien wurden bei Erdarbeiten nicht erkundet2000 Euro
Maßnahmen bei möglichem Sauerstoffmangel fehlen oder sind nicht ausreichend (z.B. kein Atemschutz oder fehlende Unterweisung der Arbeitnehmer)5000 Euro
Beim Auf- Um- und Abbau von Sprundwänden und Senkkästen können keine oder nur unzureichende Maßnahmen zur Rettung von Arbeitnehmern gegen Eindringen von Material und Wasser ergriffen werden3500 Euro
An Laderampen fehlen Absturzsicherungen oder sie sind nicht ausreichend1000 Euro
Eine befähigte Person ist bei der Planung oder Durchführung von Abbruch- und Montage- oder Demontagearbeiten (Massivbauelemente, Spundwände oder Senkkästen) nicht als Aufsicht anwesend3000 Euro
Elektrische Freileitungen wurden nicht freigeschaltet, nicht verlegt, nicht abgeschrankt, nicht abgeschirmt oder es wurden keine Hinweise befestigt3000 Euro

Der Arbeitsschutz auf Baustellen

Es gibt ein Bußgeld bei fehlendem Arbeitsschutz auf Baustellen
Es gibt ein Bußgeld bei fehlendem Arbeitsschutz auf Baustellen

Auf Baustellen sind die Beschäftigten besonderen Gefährdungen ausgesetzt, weswegen es viele spezifische Regeln gibt.Um sich eine Überblick zu verschaffen, ist hier ein Auszug aus Vorschriften und Regeln bezüglich des Arbeitsschutzes auf Baustellen:

  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Allen voran sind die Unternehmer für den Arbeitsschutz auf Baustellen zuständig. Dabei müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Die Arbeitsabläufe sind der Arbeitssicherheit entsprechend geplant.
  • Falls eine Schutzausrüstung nötig ist, muss diese bereitgestellt werden.
  • Die genutzten Arbeitsmittel entsprechen den Regeln der Arbeitssicherheit.
  • Die Arbeitsstätte ist sicher.

Die Baustellenverordnung (BaustellV)

Die Baustellenverordnung dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Sie besagt allerdings auch, dass der Zuständige der Arbeitsschutzbehörde eine Vorankündigung zuschickt. Diese muss eingereicht werden, sofern die gesamte Arbeit über 500 Personentagen liegt oder die Arbeit 30 Tage lang anhält und dabei über 20 Beschäftigte über mindestens eine Schicht zusammen arbeiten.

Außerdem muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt werden. Dies ist der Fall, wenn die Beschäftigten mehrere Arbeitgeber haben und bei der Arbeit eine besondere Gefährdung vorhanden ist oder eine Vorankündigung erstellt werden muss.

Zudem muss der Zuständige laut der BaustellV eine Unterlage für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Umsetzung der in der Zukunft folgenden Arbeitenanfertigen, wenn es mehrere Arbeitgeber bei den Bauarbeiten gibt. Dazu zählen beispielsweise Reparaturen oder Inspektionsarbeiten.

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Die Baustellenverordnung enthält die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Die Baustellenverordnung enthält die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

In den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) befinden sich Konkretisierungen zur Baustellenverordnung (BaustellV). Diese Konkretisierung wurde durch den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB). Die RAB macht befasst sich beispielsweise mit den genauen Anforderungen an den Gesundheits- und Sicherheitsplan.

Die Arbeitsstättenverordnung auf Baustellen

Verstöße gegen die Arbeits-stättenverordnung (ArbStättV) werden mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro geahndet. Es kann allerdings auch auf bis zu 5000 Euro ansteigen. Dies ist der Fall, wenn der Zuständige die Arbeit nicht einstellen lässt, obwohl die Beschäftigten einer großen Gefährdung ausgesetzt sind. Die Höhe des Bußgeldes ist dadurch gerechtfertigt, dass der Arbeitsschutz auf Baustellen ansonsten stark vernachlässigt ist.

Besteht an der Baustelle Absturzgefahr, ist der Bußgeldkatalog-Baustelle strenger. Das niedrigste Bußgeld von 400 Euro wird beispielsweise im Falle einer schlechten oder nicht vorhandenen Beleuchtung fällig. Ansonsten liegen fast alle Bußgelder aus diesem Bereich im vierstelligen Bereich.

FAQ: Arbeitsschutz auf Baustellen

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Arbeitsstättenverordnung auf Baustellen?

Die Bußgelder können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen.

Gelten besondere Bußgelder auf Baustellen mit Absturzgefahr?

Ja. Die entsprechende Bußgeldtabelle finden Sie hier.

Welche Vorschriften regeln den Arbeitsschutz auf Baustellen?

Unter anderem kommen hier die Baustellenverordnung, die PSA-Benutzungsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz zur Anwendung.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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