Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung erhalten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wann droht ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung?
Wann droht ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung?

Das Auto im Parkverbot abgestellt, die Parkscheibe vergessen oder das Ticket zeitlich überzogen: Es gibt viele Gründe, die zu einem Knöllchen wegen Falschparken führen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einem Verwarngeld von bis zu 35 Euro geahndet wird, sofern keine Rettungsfahrzeuge behindert wurden oder Sie auf einer Autobahn geparkt haben.

Bußgeld fällig: Verwarnung nicht beachtet

Das Knöllchen an der Windschutzscheibe kann bereits als Verwarnung gelten und auf die Zahlung des Verwarngeldes hinweisen. Wenn Sie diese nicht beachten oder gar vergessen, droht ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung. Aber was bedeutet dies für Sie und was können Sie dagegen unternehmen? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung: Was Sie jetzt tun können

Bußgeld: Wenn die Verwarnung nicht beachtet wird, drohen höhere Kosten.
Bußgeld: Wenn die Verwarnung nicht beachtet wird, drohen höhere Kosten.

Sollten Sie das Verwarngeld nicht in der ordnungsgemäßen Frist an die zuständige Bußgeldstelle oder Behörde überweisen, kann daraus ein Bußgeld werden. Aus diesem Grund folgt auch ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung. Ein Bußgeldverfahren ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Neben dem Bußgeld müssen Sie auch mit Gebühren rechnen.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung bekommen, folgt auf das Bußgeld noch eine Gebühr von circa 25 Euro.

Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung des Bußgeldbescheids. In der Regel kommt der Bescheid nicht per Einschreiben sondern per Zustellungsurkunde, was Kosten von pauschal 3,50 Euro verursacht.

Sind Sie sich sicher, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben und der Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung ist begründet, sollten Sie das Bußgeld innerhalb der auf dem Schreiben vermerkten Frist bezahlen. Andernfalls drohen Mahngebühren.

Kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hilfreich sein?

Sie haben durchaus auch die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung möglich. Haben Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung sinnvoll sein.

FAQ: Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung

Wie kann es zu einem Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung kommen?

Normalerweise gilt beispielsweise ein Strafzettel als Verwarnung. Zahlen Sie das darin vermerkte Verwarnungsgeld nicht innerhalb der genannten Frist, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, da die zuständige Behörde in diesem Fall davon ausgeht, dass Sie die Verwarnung nicht annehmen. Im Mittelpunkt dieses Verfahrens steht der sogenannte Bußgeldbescheid.

Welche Frist ist zur Zahlung des Verwarnungsgeldes anberaumt?

Normalerweise haben Sie eine Woche lang Zeit, um das Verwarnungsgeld zu zahlen und die Verwarnung so anzunehmen.

Können Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung vorgehen?

Ja, gegen einen solchen Bescheid können Sie in der Regel innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Die Frist beginnt normalerweise zu laufen, sobald Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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