Der Zeugenfragebogen nach einer Ordnungswidrigkeit

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Infos zum Zeugenfragebogen: Wann muss man ihn ausfüllen?

Der Fahrzeughalter erhält einen Zeugenfragebogen, um den Fahrer ausfindig zu machen und ihm den Bußgeldbescheid schicken zu können.
Der Fahrzeughalter erhält einen Zeugenfragebogen, um den Fahrer ausfindig zu machen und ihm den Bußgeldbescheid schicken zu können.

In Deutschland wird der Fahrzeugfahrer zur Rechenschaft gezogen, wenn er einen Verstoß im Straßenverkehr begangen hat. Wurden vor Ort keine Daten von der Polizei aufgenommen, muss die Bußgeldstelle den jeweiligen Fahrer ermitteln. Für die Ermittlung hat die Behörde drei Monate Zeit – danach ist die Tat verjährt. Der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährungsfrist nicht.

Hat sich der Fahrer nicht an das Verkehrsrecht gehalten, muss er mit einem Bußgeldbescheid rechnen. In der Regel erhält er oder der Fahrzeughalter vorher außerdem den Anhörungsbogen. Was es jedoch mit dem Zeugenfragebogen auf sich hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Weiterführende Informationen zum Zeugenfragebogen

Video: Wichtiges zum Zeugenfragebogen

Müssen Sie den Zeugenfragebogen ausfüllen? Erfahren Sie es hier im Video!
Müssen Sie den Zeugenfragebogen ausfüllen? Erfahren Sie es hier im Video!

Der Zeugenfragebogen kann einer Geschwindigkeitsüberschreitung folgen. Auch bei anderen Verkehrsverstößen kann es sein, dass Sie als Halter den Fragebogen erhalten, um gegen den tatsächlichen Schuldigen vorzugehen.

Aufgrund des Autokennzeichens erhält der Halter des Kfz den Anhörungsbogen und den Zeugenfragebogen, wenn ein Fahrer mit dem Fahrzeug einen Verstoß begangen hat. Der Fahrzeughalter kann angeben, wer der eigentliche Verkehrssünder ist. Dieser erhält im Anschluss den Bußgeldbescheid und muss das Bußgeld zahlen.

Ein Zeugenfragebogen wird dann verschickt, wenn die Behörde bereits weiß, dass nicht der Halter das Vergehen begangen hat. Es ist möglich, dass Sie den Zeugenfragebogen erhalten, nachdem Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt haben. Mit dem Ausfüllen des Anhörungsbogens können Sie zeigen, dass Sie nicht der Schuldige sind. Es kann auch sein, dass die Bußgeldstelle bereits weiß, dass der Halter unschuldig ist – wenn beispielsweise das Geschlecht des Beweisfotos abweicht oder wenn der Halter eine GmbH ist. Auch in diesem Fall wird ein Zeugenfragebogen verschickt.

Haben Sie im Anhörungsbogen bereits Angaben zum Fahrer gemacht, ist das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingestellt. Das Verfahren gegen den Betroffenen beginnt. Ist sich die Behörde jedoch nicht sicher, kann sie einen Zeugenfragebogen versenden.

Es gibt für den Zeugenfragebogen kein einheitliches Muster, er beinhaltet jedoch meist folgende Daten:

  • Adresse der Behörde und des Fahrzeughalters
  • Tag und Uhrzeit des Verstoßes
  • Tatort
  • Weitere Angaben zum Verstoß
  • Beweismittel
  • Zeugenangaben

Innerhalb einer Woche nach der Zustellung müssen Sie den Zeugenfragebogen ausfüllen und zurückschicken, auch wenn Sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht oder das Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

Muss ich den Zeugenfragebogen ausfüllen?

Geblitzt? Ein Zeugenfragebogen kann folgen.
Geblitzt? Ein Zeugenfragebogen kann folgen.

Es besteht immer die Möglichkeit, sich beim Zeugenfragebogen auf das Zeugnisverweigerungsrecht oder das Auskunftsverweigerungsrecht zu berufen. In dem Fall können Sie bezüglich der erforderlichen Daten im Zeugenfragebogen die Aussage verweigern. Dies ist möglich, wenn Sie selbst der Fahrer waren oder es sich bei den Betroffenen um Verwandte oder Freunde handelt, die Sie schützen möchten. Machen Sie jedoch falsche Angaben, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Halten Sie sich nicht an die Frist und füllen den Bogen nicht aus, können Sie auch aufgefordert werden, im Polizeipräsidium als Zeuge vorzusprechen. Weiterhin droht eine Fahrtenbuchauflage. Die Polizei kann weiterhin, um den Fahrer zu ermitteln, bei Ihnen klingeln oder bei der Passbehörde Passfotos anfordern und diese mit dem Blitzerfoto abgleichen. Möchten Sie Einspruch gegen das Verfahren einlegen, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Der Zeugenfragebogen bei Firmenwagen

Die Behörde verschickt den Zeugenfragebogen, wenn ihr nicht bekannt ist, wer der Fahrer war. Dies geschieht auch, wenn der Halter eine GmbH und das Auto ein Firmenwagen ist. Ist der Zeugenfragebogen an eine juristische, unnatürliche Person adressiert, besteht keine Auskunftspflicht. Richtet er sich jedoch an einen gesetzlichen Vertreter, muss dieser Auskunft zur Sache geben.

Oft kommt es vor, dass Firmen den Zeugenfragebogen direkt an den Betroffenen, der das Kfz gefahren hat, übergeben. Antwortet dieser jedoch nicht, droht eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage.

FAQ: Zeugenfragebogen

Was ist ein Zeugenfragebogen?

Einen Zeugenfragebogen erhalten Kfz-Halter, nachdem eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit ihrem Fahrzeug begangen wurde. Die Behörde geht dann in der Regel davon aus, dass der Halter nicht der Fahrer war.

Muss ich diesen beantworten?

Ja, den Zeugenfragebogen müssen Sie ausfüllen und zurückschicken. Das gilt auch dann, wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen.

Unterbricht der Zeugenfragebogen die Verjährungsfrist?

Nein, der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährungsfrist nicht.

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Der Zeugenfragebogen nach einer Ordnungswidrigkeit
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 105 comments… Kommentar einfügen }
  • Bella 14. Februar 2024, 23:52

    Wir haben einen Zeugefragenbogen für den Halter bekommen. Der Halter ist nicht gefahren. Der Halter ist aber gerade nicht vor Ort… soll man das so auf den Zeugefragebogen schreiben?

  • Libera R 1. Juni 2023, 22:44

    Hallo,
    Meine Schwester wurde mit dem Geschäftswagen meines Freundes Außerorts mit 21 nach Toleranz Abzug Geblitzt. Nachdem die Firma keine angaben zum Fahrer machen konnte habe
    ich einen Anhörungsbogen an mich adressiert erhalten (ich denke da meine Schwester mir sehr ähnlich sieht). Diesen Anhörungsbogen habe ich zurück geschickt mit dem Widerspruch und der Angabe meiner Schwester als Fahrzeugführer. Nun habe ich nach 4 Wochen einen Bußgeldbescheid an mich adressiert bekommen.

    Die Ordnungswidrigkeit selbst ist nun schon 4 Monate her.

    Was soll ich nun bestenfalls tun?

  • Wolf 4. Februar 2022, 11:01

    Wir haben in die Firma einen Zeugenfragebogen erhalten.
    Betrag 30 Euro, keine Punkte, muss ich diesen ausfüllen, oder kann ich diesen gleich bezahlen, ohne Angabe,
    wer gefahren ist?
    MfG P Wolf

  • Sophistikus 15. November 2020, 16:07

    Hallo, inwiefern ist das Prinzip der Verhältnismässigkeit gewahrt, wenn die Polizei Sonntags klingelt und an die Haustür zitiert um eine Zeugenbefragung wegen eines Geschwindigkeitsverstosses durchzuführen?
    Danke vorab!

  • Tim 3. November 2020, 20:35

    Was heißt das denn nun? Was bedeutet denn Zeugnisverweigerungsrecht? Heißt das, ich muss auf die Fahrerfeststellung schreiben, dass ich die Aussage verweigere oder soll ich einfach nicht antworten?
    Es kann doch wohl nicht so schwierig sein, statt plumpen Gelabers einfach mal was konkretes hinzuschreiben? Ist denn das so schwierig?

  • Karina 31. Oktober 2019, 11:08

    Guten Tag,

    meine Frage ist ob mir ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann wenn ich den Zeugenfragebogen beantwortet habe, der Fahrer jedoch nicht ermittelt werden kann. Die Sachbearbeiterin von der Bußgeldstelle meinte, dass ich mit dem Zeugenfragebogen aus dem Schneider bin. Die Bilder zeigen auch das es sich hierbei um eine männliche Person handelt, statt der Halterin. Bin jedoch etwas skeptisch.

    Danke und Lg!

  • Walter 23. Mai 2019, 21:29

    Hallo,

    kann es zu höheren Verwaltungsgebühren o.ä. kommen, wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache? Die hiesigen Behörden würden ja ermitteln (Abgleich des Fotos o.ä.).

    Beispiel: Ich mache als Halter von meinem Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Abstandsverstoß meiner Frau (in Bayern) gebrauch und die Behörde ermitteln hier in NRW. Durch klingeln o.ä. wird meine Frau ermittelt. Ändert sich dann etwas am Bußgeld oder den Gebühren?

    Danke und lG!

  • Claudia 27. November 2018, 1:08

    Hallo, am 18.08.18 war ich mit dem Auto meines Mannes unterwegs und bin mit 26 km/h außerorts geblitzt worden. Der Zeugenfragebogen kam am 21.09.18 per Post an meinen Mann und wir haben mich als Fahrerin angegeben. Bis heute, 27.11.18 ist kein Bußgeldbescheid eingegangen. Habe ich nun Glück und die Ordnungswidrigkeit ist bereits verjährt? Vielen Dank für eine Einschätzung.

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2018, 12:39

      Hallo Claudia

      Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.

      – Die Redaktion

  • Berner 15. November 2018, 16:43

    Guten Tag,
    ich bin 5 Wochen mit 30 kmh zu viel geblitzt worden. Letzte Woche habe ich einen Zeugenfragebogen erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt.
    Wann kann ich mit dem Bußgeldbescheid rechnen?
    Danke und viele Grüße

  • Teufel 18. Oktober 2018, 16:07

    Die GmbH hat einen Zeugenfragebogen erhalten, da der Firmenwagen geblitzt wurde. Vorne steht drauf, man soll den Bogen ausgefüllt zurücksenden. Hinten steht drauf, dass man darauf verzichten kann, wenn das Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro sofort gezahlt wird. Zahlschein liegt bei. Muss man dann zurück schicken und den Fahrer benennen oder erledigt sich alles mit der rechtzeitigen Zahlung?

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2018, 8:42

      Hallo Teufel

      Sofern im Schreiben darauf hingewiesen wird, dass bei sofortiger Zahlung eine Rücksendung entfallen kann, ist davon auszugehen, dass Sie sich danach richten können.

      – Die Redaktion

  • Antonia 2. Oktober 2018, 13:51

    hallo,

    auf dem Anhörungsbogen möchte ich meine Angaben zur Person machen und dann ankreuzen, dass ich den Verstoß nicht begangen habe(habe ich auch nicht, sondern meine Tochter aber das möchte ich nicht direkt angeben)
    Auf jeden Fall ist bei punkt 1. etwas anzukreuzen, was mir unklar ist.
    1. Angaben zur Person () der Fahrerin/des Fahrers bzw. des Verantwortlichen ():

    was muss ich ankreuzen, wenn ich meine Personalien angegeben habe und nicht der „Täter“ bin

  • Claudia 17. Juli 2018, 19:39

    Hallo, ich war mit meinem Freund im Mietwagen unterwegs. Wir waren beide als Fahrer eingetragen, er wurde geblitzt, weil er zu schnell gefahren ist. Da ich das Auto gemietet hatte, ging mir nun der Zeugenfragebogen zu.
    Kann ich von dem Zeigenverweigerungsrecht Gebrauch machen?
    Wenn ja, was passiert als nächstes? Ist die Angelegenheit dann erledigt?
    Danke und Gruß
    Claudia

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2018, 15:18

      Hallo Claudia,

      auf dem Anhörungsbogen können Sie der Bußgeldbehörde den eigentlichen Fahrer mitteilen. Damit wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. Verweigern Sie hingegen die Aussage, geht die Bußgeldbehörde davon aus, dass Sie für den Verstoß verantwortlich sind. Teilen Sie der Behörde mit, dass Sie nicht gefahren sind, können aber nicht zur Fahrerermittlung beitragen, kommen unter Umständen andere Auflagen (Führen eines Fahrtenbuchs) auf Sie zu.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Peter 12. Juli 2018, 18:50

    Hallo,

    Ich bin am Sonntag geblitzt worden. Das Auto ist aber auf meine Mutter gemeldet. Diese wohnt seit zwei Jahren in einer anderen Stadt. Sie ist selbstverständlich auch dort gemeldet. Der Zeugenfragebogen (an Meine Mutter gerichtet) wurde nun an meine Adresse geschickt (da dies ihr alter Wohnsitz ist) und nicht an ihre aktuelle! Meine Mutter weiß von nichts…

    Verjährt der Fall wenn die Busgeldstelle nicht ihren aktuellen Wohnort ermittelt?
    Ist man verpflichtet einen Wohnort wechsel zusätzlich beim Landratsamt/Zulassungsstelle zu melden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 19. Juli 2018, 11:15

      Hallo Peter

      Die Verjährungsfrist dauert in der Regel drei Monate, verschiedene Vorgänge in den Behörden können diese jedoch verlängern. Ein Anwalt kann durch eine Akteneinsicht bei der Behörde klären, ob die Frist in Ihrem Fall verlängert wurde.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Ubra 3. Juli 2018, 17:18

    Guten Tag,
    heute, am 03.07.2018 ging mir ein Zeugenfragebogen der Stadt *** mit Datum vom 21.06.2018 zu.
    Ich soll mich zu einem (einfachen) Rotlichtverstoß vom 14.06.2018 äußern.
    Laut Text komme ich (die Halterin) nicht in Betracht, bin aber nach meinem Dafürhalten auf dem Foto halbwegs erkennbar.
    Muss ich den Zeugenfragebogen zurück schicken?
    Oder ist deren Anfrage eigentlich schon verjährt? Aber auf dem Umschlag der Stadt *** ist kein Poststempel. Wie könnte ich die späte Zustellung nachweisen?
    Muss ich wirklich mit einer Fahrtenbuchauflage rechen?
    Freundliche Grüße,
    Ubra

    • bussgeld-info.de 9. Juli 2018, 11:39

      Hallo Ubra,

      sichere Aussagen über Sanktionen können wir grundsätzlich nicht treffen. Eine Verjährung wird erst nach drei Monaten angenommen. Den Zeugenfragenbogen müssen Sie nicht zwingend zurückschicken, dann müssen Sie jedoch mit weiteren Befragungen rechnen oder mit einem Bußgeldbescheid auf Ihren Namen. Eine Fahrtenbuchauflage wird im Normalfall erst dann angeordnet, wenn der Fahrer gar nicht zu ermitteln ist und der Halter nicht kooperiert.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Tibor 16. März 2018, 17:14

    Hallo, wenn man mit einem Firmenwagen, der über eine Leasingfirma vermietet ist, geblitzt wird bekommt der Halter zuerst ein Schreiben das er dann weiter zum AG (in diesem Fall eine GmbH) leitet. Die benennt dann den Fahrer. Steht in dem Bogen, den der AG bekommt etwas vom Tathergang (also mit wieviek km/h geblitzt, Bussgeldhöhe etc). Dann weiss ja die ganze Firma bescheid? Ist das so?
    Gruss Tibor

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 10:40

      Hallo Tibor,

      da die Firma das Fahrzeug angemietet hat, erhält sie vom Vermieter auch die entsprechenden Dokumente. Inwieweit sich die Firma an einen Datenschutz halten muss, können Sie bspw. mit dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank 2. Februar 2018, 18:06

    Hallo,
    Habe habe einen zeugenfragebogen bekommen, meine Frau ist auf dem Foto. (Fahrzeug läuft auf mich ) Wie soll ich mich am besten verhalten ? Soll ich vom zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen ?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 11:48

      Hallo Frank,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 22. Januar 2018, 0:52

    Hallo liebes Bussgeld-Team,
    am Samstag den 20.01.2018 bekam meine Mutter einen Zeugenfragebogen als Halterin des PKW zugeschickt, welchen ich als ihr Sohn fuhr.
    Der Fragebogen ist aber mit dem 17.01.2018 datiert.
    Innerhalb einer Woche soll der Fragebogen zurückgesendet werden,welches Datum zählt?
    Kann sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen um mich zu schützen?
    Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 29km/h außerhalb einer Ortschaft.
    Sie würde die Sanktionen auf sich nehmen.
    Kann sie also ein Kreuz beim Aussageverweigerungsrecht setzen und dazu bemerken, dass sie die kommende Strafe annimmt? (80 Euro Bußgeld und 1 Punkt ? )
    Oder würde weiter ermittelt werden, weil man auf dem Foto erkennt,dass halt ein Mann fährt und eben keine Frau.
    Wie würde weiter verfahren werden,mit welchen Konsequenzen müsste man rechnen?
    Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus.

    Gruß Tom

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 10:49

      Hallo Tom,
      die Behörden verschicken in der Regel einen Zeugefragebogen, wenn davon auszugehen ist, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann. Möglich ist dies zum Beispiel aufgrund des Blitzerfotos. Grundätzlich besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn nahe Angehörige zu benennen wären, von einer Falschaussage ist allerdings unbedingt anzuraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Inka 21. November 2017, 11:13

    Ich habe einen Zeugenfragebogen am 20.10. bzgl,. einer Geschwindigkeitsueberschreitung vom 23.08. erhalten. Fahrer war mein im Ausland wohnhafter Freund. Er hat seine Daten angegeben und das Schreiben zeitig abgeschickt.
    Die Polizei war am 17.11. bei mir zu Hause und wollte genaueres Erfahren (trotz der bereits getaetigten Angaben). Außerdem fragten sie mich, ob ich die Moeglichkeit haette, ihm die Zahlungsaufforderung zukommen zu lassen. Ich verwies erneut auf die Adresse im Fragebogen.
    Heute (21.11.) hat mein Freund noch nichts erhalten.
    Frage: Wenn die Zahlungsaufforderung NACH dem 22.11. zugestellt wird, gilt die Sache als verjaehrt? Oder beginnt die Verfolgungsverjaehrung von neuem, da ich im Oktober bereits Angaben gemacht habe und gilt hierbei das Zustelldatum der Zahlungsaufforderung?

    Danke!

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 10:18

      Hallo Inka,
      in der Regel ist davon auszugehen, dass der Tatbestand verjährt ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandra 16. November 2017, 19:38

    Hallo, wie sieht es denn Aus wenn der zeugenfragebogen bereits beantwortet zurück gesendet wurde und ein paar Tage später wieder dasselbe schreiben blanko im Briefkasten liegt, welchen wir dann ignoriert hatten..
    Bisher kam keine weitere Rückmeldung auch nicht zum ersten schreiben welches beantwortet wurde? Es stand auch kein Betrag im Brief und keine Möglichkeit zum überweisen? Liegt das daran das der Wagen nicht in DE sondern in NL gemeldet ist? Passiert ist das ganze im September…
    Lg

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 12:05

      Hallo Sandra,

      möglicherweise hat sich die Rücksendung Ihrerseits mit einer erneuten Versendung durch die Bußgeldstelle überschnitten. Für die Höhe des Bußgeldes warten Sie am besten den Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus 13. November 2017, 14:22

    Hallo wie sind eine kleine Firma aus Deutschland, wir haben heute einen Zeugenfragebogen bekommen.
    Der Fahrer zu schnell mit dem Firmenwagen gewesen (außerhalb geschlossener Ortschaften 57kmh) Auf dem Bild ist nicht zu erkennen wer von unseren Mitarbeiten das Fahrzeug gefahren hat. Generell wird es von einem Mitarbeiter aber auch privat genutzt. was kann passieren wenn das Unternehmen den Fragebogen zurücksendet ohne Angaben? Fahrer zur Tatzeit nicht feststellbar oder so?

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 11:26

      Hallo Markus,

      in der Regel wird die Bußgeldstelle durch weitere Maßnahmen versuchen, den Fahrer zu ermitteln. Auch die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches kann gestellt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Emilia 24. Oktober 2017, 20:33

    Hallo,
    ich habe den zeugefragebogen ausgefüllt und meine neue Adresse angegeben allerdings bin ich noch nicht dazu gekommen zum anmeldewohnamt zu gehen und und mich umzumelden . Zählt meine Angabe dann auch zur falschen Angaben oder bekomme ich den darauffolgenden Brief trotzdem zu der angegeben Adresse ?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:27

      Hallo Emilia,
      in der Regel sollte die Angabe auf dem Zeugenfragebogen ausreichen, damit die Post auch bei Ihnen ankommt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Winkler 10. Oktober 2017, 19:59

    Liebes Team,
    meine Tochter, wohnhaft in Frankreich, wurde in Deutschland geblitzt in einem PKW, dessen Halter ich bin.Verwarngeld 15 €. Habe einen Zeugenfragebogen erhalten. Was passiert, wenn ich mein Zeugnisverweigerungsrecht wahrnehme?
    Oder gebe ich lieber die Personalien meiner Tochter an?
    Danke im Voraus!

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 15:18

      Hallo Winkler,

      wenn die Behörde den Fahrer des Wagens nicht ermitteln kann, kann zum Beispiel die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs erfolgen. Das günstigste Vorgehen in Ihrem Fall klären Sie am besten mit einem Anwalt ab.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Marc R. 14. September 2017, 12:41

    Hallo, liebes Team von bussgeld-info.de !

    Ich habe wegen überhöhter Geschwindigkeit einen Anhörungsbogen erhalten, den ich binnen einer Woche zurücksenden soll. Es lag aber kein Freiumschlag bei. Ich bin grundsätzlich bereit, Angaben zu meiner Person und der Sache zu machen. Allerdings bin ich nicht bereit, Porto für eine Antwort auszugeben, die nicht auf meinen Wunsch hin erfolgt. Meiner Meinung nach muss ein Freiumschlag mitgesendet werden, wenn man zu einer Rücksendung verpflichtend aufgefordert wird. Kann ich auf die nachträgliche Zusendung eines Freiumschlags bestehen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße.

    Marc R.

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 11:32

      Hallo Marc,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Bußgeldstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • A. von Pange 28. August 2017, 14:31

    Hallo,

    ich habe einen Zeugenfragebogen mit Bild und Uhrzeit/Ort sowie Hinweis auf eine ‚Ordnungswidrigkeit‘ Nichts weiter – ob Abstand, Geschwindigkeit etc.
    Was heißt das?

    Danke für eine Antwort.

    Mfg
    AvP

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:05

      Hallo A. von Pange,

      für gewöhnlich enthält ein Zeugenfragebogen Angaben über die in Rede stehende Ordnungswidrigkeit. Am besten Fragen Sie bei der Behörde nach, was es damit auf sich hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Laura 26. August 2017, 17:57

    Hallo, ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten. 115 km/h in der 70 er Zone, dh. 45 km/h zu schnell. Auf dem Bild ist ein Sonnenstrahl auf der Scheibe, man kann wenig erkennen. Jedoch wird wohl in der Akte ein Bild in besserer Qualität vorliegen.
    Was geschieht, wenn ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache? Kann am Ende gegen mich, als Halterin vorgegangen werden? Kann mir zB. eine Geldstrafe oder ein Punkt in Flensburg auferlegt werden? Von dem Fahrtenbuch habe ich im Internet bereits gelesen.

    Dankeschön vorab für Eure Mühe!

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:26

      Hallo Laura,

      sofern Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und Sie von diesem Gebrauch machen, kann die Verweigerung einer Aussage nicht zu einer Bestrafung führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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