Traffipax Micro-Speed 09 – Der Opa unter den Radargeräten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt der Traffipax Micro-Speed 09 nur noch selten zum Einsatz.
Zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt der Traffipax Micro-Speed 09 nur noch selten zum Einsatz.

Der Blitzer Traffipax Micro-Speed 09 ist nur noch selten auf deutschen Straßen anzutreffen. Es handelt sich um den Vorgänger des moderneren TRAFFIPAX SpeedoPhot aus dem Hause Robot Visual Systems GmbH, einem Tochterunternehmen des Photonik-Konzerns Jenoptik aus Jena in Thüringen.

Das Radargerät zur Geschwindigkeitsmessung erfasst das Tempo von Fahrzeugen durch elektromagnetische Wellen. Wie das funktioniert und wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen könnte, haben wir in diesem Artikel kurz für Sie zusammengefasst.

Traffipax Micro-Speed 09 – Mit Radar und Dopplereffekt gegen Raser

Wie alle Radaranlagen macht sich auch der Traffipax Micro-Speed 09 den physikalischen Dopplereffekt zunutze. Das Messgerät sendet in einem relativ engen Winkel elektromagnetische Wellen in Richtung Fahrbahn aus. Sobald Fahrzeuge den Signalbereich des Blitzers durchqueren, werfen sie diese Wellen an das Messgerät zurück. Der Traffipax Micro-Speed 09 empfängt die Wellen und registriert Frequenzveränderungen. Auf diese Weise misst das Gerät die Geschwindigkeit der Fahrzeuge.

Der Blitzer löst aus, sobald ein Fahrzeug eine vorher bestimmte Geschwindigkeitsgrenze überschreitet. Das Blitzerfoto dient als schlagender Beweis gegen den Fahrer, welchen die Bußgeldstelle nun zu ermitteln hat. Dafür sendet sie oftmals zunächst einen Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeuges, der leicht adressiert werden kann, da das Foto auch das Nummernschild des Autos dokumentiert.

Schwieriger wird es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad. Denn ein Blitzerfoto des Traffipax Micro-Speed 09 zeigt Fahrer und Maschine nur von vorne. Der Helm verhindert eine Identifikation des Fahrers und das Nummernschild ist nur am Heck des Motorrads angebracht. Hier schaffen Videonachfahrsysteme Abhilfe oder die Messbeamten nehmen direkt die Verfolgung des Bikers auf.

Der Traffipax Micro-Speed 09 weist einen Messbereich von 20 km/h bis 200 km/h auf, was ihn für die Autobahn als ungeeignetes Messgerät einstuft. Er wird dementsprechend eher innerorts zum Einsatz kommen, wobei das Gerät mobil und stationär verwendet werden kann. Dabei wird übrigens stets ein sichtbarer Blitz ausgelöst, der Sie augenblicklich davon in Kenntnis setzt, dass Sie geblitzt wurden. Eine Radarfalle ohne Blitz dagegen ist beispielsweise der Traffipax Traffistar S 330, welcher ebenfalls von der Robot Visual Systems GmbH hergestellt wird.

Gerät Ihr Fahrzeug in eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Blitzer der Traffipax-Reihe, sind Messfehler nicht ausgeschlossen.
Gerät Ihr Fahrzeug in eine Geschwindigkeits­messung mit einem Blitzer der Traffipax-Reihe, sind Messfehler nicht ausgeschlossen.

Lohnt sich bei Messungen des Traffipax Micro-Speed 09 der Einspruch?

Alle Blitzer haben Schwachstellen, die zu Messfehlern führen können. Zunächst sollten Sie den Bußgeldbescheid auf Formfehler prüfen. Sind alle Daten korrekt? Ist das Nummernschild richtig ausgelesen worden und Sie tatsächlich der Halter des Fahrzeugs?

Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde. Dazu wird oftmals ein Blick ins Messprotokoll notwendig sein, welches Sie anfordern können. Auch ein Verkehrsanwalt kann das für Sie übernehmen. Der Anwalt wird das Protokoll professionell auswerten und eventuelle Form- oder Messfehler ausfindig machen, so sie denn bestehen.

Nur dann sollte ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Denn ein erfolgloser Einspruch zieht neben den vorher verhängten Sanktionen aufgrund des Verkehrsverstoßes außerdem Anwalts- und Prozesskosten nach sich.

Mögliche Messfehler des Traffipax Micro-Speed 09

Zunächst ist zu bedenken, dass ein mobiles Gerät für jede Messung neu aufgestellt werden muss. Dass es dabei schnell mal zu Fehlern kommen kann, ist nur menschlich. Wenn die Beamten den Blitzer aufstellen, haben sie den Abstand des Messgerätes zum Tempo-Hinweisschild zu beachten. Außerdem muss der Messwinkel stimmen, da andernfalls die zurückgeworfenen Radarwellen falsch ausgelesen werden. Dieser Winkel sollte 20 Grad betragen. Dabei sollte das Messgerät in der richtigen Position zur Fahrbahn stehen: Hinter Kurven ist dies etwa besonders kritisch.

Ein Bußgeldbescheid, der auf einer Messung eines Traffipax Micro-Speed 09 beruht, kann angefochten werden, wenn etwa Messfehler vorliegen.
Ein Bußgeldbescheid, der auf einer Messung eines Traffipax Micro-Speed 09 beruht, kann angefochten werden, wenn etwa Messfehler vorliegen.

Durch die Radartechnik können auch Reflexionsfehler entstehen. Große Flächen im Signalbereich des Traffipax Micro-Speed 09 können dabei ebenso problematisch sein, wie etwa andere Fahrzeuge auf einer mehrspurigen Fahrbahn.

Zu guter Letzt hat natürlich ein gültiger Eichschein für das Messgerät vorzuliegen, der belegt, dass Traffipax Micro-Speed 09 einwandfrei funktioniert. Fehlt ein solcher Schein, dürfte die Messung automatisch als ungültig verworfen werden – die Chancen für einen Einspruch liegen gut.

Dieser Schirtt sollte jedoch stets mit einem Anwalt abgesprochen werden, um die Erfolgschancen einschätzen zu können.

FAQ: Traffipax Micro-Speed 09

Wie funktioniert der Traffipax Micro-Speed 09?

Der Traffipax Micro-Speed 09 gehört zur Gruppe der Radargeräte und funktioniert daher mit elektromagnetischen Wellen.

Kann es zu Messfehlern bei der Messung mit dem Traffipax Micro-Speed 09 kommen?

Ja. Welche Messfehler im Detail bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Traffipax Micro-Speed 09 möglich sind, erfahren Sie hier.

Muss ein Toleranzabzug stattfinden, wenn die Geschwindigkeit mit dem Traffipax Micro-Speed 09 gemessen wurde?

Lag Ihre gefahrene Geschwindigkeit unter 100 km/h, liegt der vorgeschriebene Toleranzabzug bei 3 km/h. Bei einem Tempo von über 100 km/h müssen wiederum 3 Prozent vom Ergebnis in Abzug gebracht werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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