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Bußgeld im Verkehrsrecht
Herzlich willkommen auf bussgeld.org!
Diese Seite bietet umfassende Informationen über verschiedenste Bußgelder. Dabei wird vor allem Bußgeld aus dem Verkehrsrecht mit entsprechendem aktuellen Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2019 in Tabellenform präsentiert. Punkte in Flensburg, Fahrverbote in Monaten und eine etwaige Entziehung der Fahrerlaubnis sind natürlich auch vermerkt. Mancher Verstoß im Bußgeldkatalog 2019 ist als Straftat verzeichnet.
Die meistgesuchten Kategorien aus dem Verkehrsrecht finden Sie hier:
Bußgeld für Pkw-Fahrer
Im Bußgeldkatalog für Pkw können Autofahrer ihr Wissen bezüglich dem Bußgeld für überhöhte Geschwindigkeit, falsches Parken, zu geringen Abstand, Nichtbeachtung der Vorfahrt, inkorrektem Wenden, dem Missachten von Verkehrszeichen und das Überfahren einer roten Ampel auffrischen. Weiterhin wird erläutert, wie die Begriffe Halten und Parken genau definiert sind, wie viel seitlicher Abstand und Abstand zum Vordermann gehalten werden muss und wie der Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang lautet. Allerdings werden dabei nicht nur Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Auto im Verkehr begangen werden können, aufgezeigt.
Bußgeld für andere Verkehrsteilnehmer

Ein Bußgeld kann auch für Fahrradfahrer erhoben werden
Auch andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger, Lkw-Fahrer und Motorradfahrer können sich hier informieren. Radfahrer und Fußgänger wissen oft gar nicht, dass es spezielle Bußgelder für sie gibt und begehen möglicherweise unwissend einen Verstoß im Straßenverkehr. Um das nächste unnötige Bußgeld und mögliche Gefahren zu vermeiden, lohnt sich ein Blick in den Bußgeldkatalog!
Bußgeld in der Probezeit
Unerfahrene Kfz-Führer in der Probezeit haben oft noch viele Fragen bezüglich spezifischer Bußgelder und deswegen kommen auch sie hier nicht zu kurz! A-Verstoß, Aufbauseminare, spezielle Promillegrenzen – hier werden diese und weitere Begriffe erklärt.
Ob es sich nun um einen A- oder B-Verstoß handelt, eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre droht, oder ob ein Fahrverbot verhängt wird, können die neuen Besitzer der Fahrerlaubnis in speziellen Tabellen nachprüfen.
Sie erfahren hier zudem, dass sogar Ordnungswidrigkeiten, die auf dem Fahrrad begangen werden, nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch den Führerschein gefährden können. Besonders schwere Verstöße sind zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel. Hierbei werden sogar Punkte eingetragen.
Das aktuelle Punktesystem
Seit dem 1. Mai 2014 gilt in Deutschland ein neuer Punktekatalog. Hierbei werden die Punkte nicht mehr im Verkehrszentralregister, sondern im Fahreignungsregister vermerkt. Die Eintragungsgrenze liegt bei 60 Euro. Es dürfen maximal sieben Punkte gesammelt werden, denn ab acht Punkten wird der Führerschein entzogen. Verstöße im Straßenverkehr ziehen maximal drei Punkte nach sich.
- Eine Ordnungswidrigkeit zieht einen Punkt nach sich.
- Eine grobe Ordnungswidrigkeit, die mit einem Fahrverbot verbunden ist, wird mit zwei Punkten geahndet.
- Straftaten im Straßenverkehr führen zu drei Punkten.
Abgebaut werden können die Punkte mit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Punktesammler sollten allerdings unbedingt beachten, dass dieser Besuch nur bis zu einem Stand von fünf Punkten möglich ist. Auf diese Weise kann allerdings jeweils nur ein Punkt abgebaut werden. Zudem ist ein Abbau von Punkten nur einmal in fünf Jahren möglich. Bei dem Fahreignungsseminar müssen vier Termine wahrgenommen werden, wobei zwei zum verkehrspädagogischen und zwei zum verkehrspsychologischen Teil gehören.
In manchen Fällen bekommen Autofahrer einen Bußgeldbescheid zugeschickt, obwohl sie unschuldig sind. Dies passiert beispielsweise aufgrund ungenauer Geschwindigkeitsmessungen. Wird dabei nicht nur ein Bußgeld fällig, sondern auch Punkte in Flensburg eingetragen, lohnt sich ein Einspruch mit Hilfe eines Verkehrsanwaltes allemal.
Sonstige aktuelle Bußgelder

Informationen über Bußgelder aus Umweltschutz, Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Jugendschutz
Auch außerhalb des Verkehrs kann ein Bußgeld kassiert werden. Eine Behinderung anderer Menschen oder eine Sachbeschädigung sind außerhalb des Verkehrs natürlich auch strafbar. Wofür genau ein Bußgeld fällig wird, ist hierbei allerdings nur den wenigsten klar. Unterteilt in Verbraucherschutz, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Jugendschutz ist erläutert, welche Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld nach sich zieht.
Ein besonders hohes Bußgeld können Arbeitgeber kassieren. Das Bußgeld variiert hierbei zwischen 200 Euro und 5.000 Euro. Es sollte also stets auf das Wohl der Mitarbeiter geachtet werden. Zudem lohnt sich ein Blick in den Bußgeldkatalog zum Arbeitsschutzgesetz, um sich auf dem Laufenden zu halten.
Um Verbraucher besser zu schützen, werden Unternehmen, die illegale Telefonwerbung betreiben oder zwielichtige Inkasso-Forderungen stellen, mit einem hohen Bußgeld bestraft. Im Falle illegaler Telefonwerbung werden seit Ende 2013 bis zu 300.000 Euro Bußgeld fällig. Für falsche Inkasso-Forderungen werden bis zum November 2014 5.000 Euro Bußgeld berechnet. Der Satz soll allerdings auf 500.000 Euro erhöht werden.
Die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten, die bezüglich des Schulrechts und des Umweltschutzes begangen werden können, variieren zwischen den Bundesländern.
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