Arbeitsschutzgesetz: Welches Bußgeld gibt es beim Arbeitsschutz?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

VerstoßBußgeld
Die Gefährdungsbeurteilung nicht korrekt, vollständig oder rechtzeitig gemacht5.000 €
Der Notausgang oder der Fluchtweg weist Mängel auf oder ist nicht zu diesem Zweck geeignet5.000 €
Der Notausgang oder der Fluchtweg besitzt keine Sicherheitskennzeichnung oder jene reicht nicht aus4.000 €
Die Raumtemperatur ist zu niedrig oder zu hoch2.000 €
Eine unmittelbare beachtliche Gefahr tritt auf und der Arbeitgeber lässt das Arbeiten nicht einstellen5.000 €
Notausgänge, Fluchtwege und Verkehrswege sind verstellt, blockiert oder nicht nutzbar5.000 €
Das Erste-Hilfe-Material ist unvollständig oder fehlt gänzlich500 €
Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind unzureichend oder fehlen2.000 €
Toiletten sind nicht vorhanden oder nutzbar3.000 €
Pausenraum ist nicht vorhanden oder nutzbar3.000 €
Bildschirm oder Bildschirmgerät ist ungeeignet2.000 €
Beschäftigte wurden vor der Tätigkeitsaufnahme nicht unterwiesen
5.000 €

(Stand: März 2019)

Bußgeldkatalog zum Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

VerstoßBußgeld
Keine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt bestellen (Verstoß gegen vollziehbare Anordnung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz)bis 25.000 €
Eine falsche oder unvollständige Aussage bezüglich der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztesbis 25.000 €
Das Besichtigen der Betriebsstätte wird unterbundenbis 25.000 €


Bußgeldkatalog zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

VerstoßBußgeld
Einen Arbeitnehmer über die Arbeitszeit hinaus beschäftigenbis 15.000 €
Keine, keine rechtzeitige oder eine unter der vorgegebenen Mindestdauer liegende Ruhepause gewährtbis 15.000 €
Nicht (rechtzeitig) dafür sorgen, dass eine zu kurze Ruhepause ausgeglichen wirdbis 15.000 €
Das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen ignorierenbis 15.000 €
Einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen im Jahr arbeiten lassen oder keinen Ersatzruhetag gewähren bzw. nicht rechtzeitig gewährenbis 15.000 €
Zuwiderhandeln gegenüber einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde bzgl. Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhebis 15.000 €
Überstunden nicht oder inkorrekt notieren und nicht mindestens zwei Jahre lang aufbewahrenbis 15.000 €
Die Aufsichtsbehörde nicht, nicht korrekt oder nicht vollständig informiert; eine Maßnahme der Aufsichtsbehörde nicht erlauben oder Unterlagen nicht oder nicht komplett vorgelegt oder eingesendetbis 15.000 €
Das Gesetz, die Rechtsverordnungen, die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nicht im Betrieb durch Auslage oder Aushang zugänglich machenbis 2.500 €

Das Arbeitsschutzgesetz

Informationen zum Arbeitsschutzgesetz
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitsschutz besteht aus Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten. Durch Maßnahmen zur Unfallprävention soll die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden. Weiteren gesundheitlichen Gefahren, wie dem Entstehen von Berufskrankheiten während der Arbeit, soll durch das Gesetz vorgebeugt werden. Zudem soll die Arbeit des Beschäftigten menschengerecht gestaltet werden.

Die europäische Gemeinschaft hat für die EG-Mitgliedsstaaten einige Richtlinien bezüglich der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes der Beschäftigten entworfen. Die EG-Mitgliedsstaaten sind nicht zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht verpflichtet. In Deutschland gilt allerdings ein “Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weitere Arbeitsschutzrichtlinien”.

Das Arbeitsschutzgesetz umfasst:

  • den allgemeinen Arbeitsschutz und
  • den sozialen Arbeitsschutz.

Der allgemeine Arbeitsschutz behandelt, wie bereits zuvor genannt, die Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Dazu müssen den Beschäftigten gegenüber grundlegende Maßnahmen bezüglich der Sicherheitsbedingungen eingehalten werden. Der soziale Arbeitsschutz besteht aus Aspekten wie dem Arbeitszeitgesetz und dem Kündigungsschutz.

Die Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung gehört zum Arbeitsschutzgesetz. Wie der Name schon sagt, beinhaltet sie Regelungen zur Gestaltung der Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber. Die Pflichten des Arbeitgebers bestehen beispielsweise aus der Verantwortung für mangelfreie und nicht blockierte Flucht- und Rettungswege und für vollständiges Erst-Hilfe-Material. Die im Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung genannten Bußgelder werden bei einer vorsätzlichen Durchführung des Vergehens unter gewöhnlichen Tatumständen fällig. Wird das Vergehen fahrlässig vom Arbeitgeber begangen, wird normalerweise nur ein halb so hohes Bußgeld fällig.

Das Arbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz regelt die gesetzlichen Arbeitszeiten
Das Arbeitszeitgesetz regelt die gesetzlichen Arbeitszeiten

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besteht aus Regelungen zur maximalen Arbeitszeit und der Mindestlänge der Ruhezeiten von beschäftigten Arbeitnehmern. Die Arbeitszeit pro Tag liegt normalerweise bei acht Stunden. Zudem wird die Länge der Ruhezeiten zum Ausgleich zur geleisteten Arbeit geregelt. Der Beschäftigte hat normalerweise einen Anspruch auf eine Ruhezeit von elf Stunden.

Es bestehen Rahmenbedingungen zur Verabredung einer flexiblen Arbeitszeit. Außerdem ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Arbeit, die nicht an einem Wochentag erledigt werden kann, kann allerdings auch an einem Sonn- oder Feiertag geleistet werden. Dies ist beispielsweise bei beschäftigten Feuerwehrleuten oder Krankenschwestern der Fall.

Welche Personen sind vom Arbeitszeitgesetz betroffen?

Nicht alle beschäftigten Personen genießen die Privilegien des Arbeitszeitgesetzes. Auf die Arbeit von Beamten, Richtern und Soldaten bezieht sich das Gesetz nicht.

Die Regelungen des ArbZG betreffen:

  • Arbeitnehmer und
  • Auszubildende.

FAQ: Arbeitsschutzgesetz

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Arbeitsstättenverordnung?

Die Bußgelder können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen.

Wie werden Verstöße gegen das Arbeitssicherheitsgesetz geahndet?

Auch hierfür fallen Bußgelder an. Die entsprechende Bußgeldtabelle finden Sie hier.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?

Die Höhe der einzelnen Bußgelder sind hier nachzulesen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2 comments… Kommentar einfügen }
  • Sabine H 14. September 2022, 9:20

    da wo ich beschäftigt bin wird in meiner Abteilung manchmal 8 bis 9 Std durchgearbeitet ohne Pause ,weil es keine Ablösung. gibt und Feiertage werden 1,5 Std abgezogen auch beim Urlaub hat man minus Std

  • Linda 25. November 2020, 23:18

    Laut §20 ASiG kann für „Eine falsche oder unvollständige Aussage bezüglich der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes“ und „Das Besichtigen der Betriebsstätte wird unterbunden“ mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

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