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Bußgeldstellen in Deutschland: Woher kommt der Bußgeldbescheid?

Die Bußgeldstelle verschickt in der Regel den Bußgeldbescheid.
Wenn Sie einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begehen – beispielsweise die Geschwindigkeit überschreiten – handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird in der Regel laut Bußgeldkatalog geahndet und entsprechend sanktioniert. Dabei können sowohl ein Bußgeld als auch Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, erfahren Sie von der zuständigen Bußgeldstelle. Die Beamten verschicken dort täglich zahlreiche Bußgeldbescheide. Aber das ist nicht die einzige Aufgabe, welche der Bußgeldstelle zufällt. Aber um welche Angelegenheiten muss sich eine Bußgeldstelle noch kümmern?
Was genau zeichnet eine zentrale Bußgeldstelle aus? Gibt es einen Unterschied zur “normalen” Bußgeldbehörde? Welche zentralen Bußgeldstellen gibt es in Deutschland? Was dürfen Verwaltungsbehörden laut Ordnungswidrigkeitengesetz? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalte
Was ist eine zentrale Bußgeldstelle?
Viele vermuten, dass, wenn Sie von der Polizei geblitzt werden, eine zuständige Polizeidienststelle auch den Bußgeldbescheid verschickt. Dem ist allerdings nicht so. In jedem Bundesland verfügt die Polizei über eine Bußgeldstelle, die entsprechend zuständig ist, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde.
Eine zentrale Bußgeldstelle ist für eine größere Verwaltungseinheit zuständig. Diese befindet sich meistens auf Landesebene. Die verschiedenen zentralen Bußgeldstellen werden von kleineren Behörden unterstützt. Folgende zentrale Bußgeldstellen gibt es in Deutschland:
Bundesland | Zentrale Bußgeldstelle |
---|---|
Baden-Württemberg | Karlsruhe |
Bayern | Viechtach |
Berlin | Berlin |
Brandenburg | Gransee |
Bremen | Bremen |
Hamburg | Hamburg |
Hessen | Kassel |
Mecklenburg-Vorpommern | nur regionale Bußgeldstellen |
Niedersachsen | nur regionale Bußgeldstellen |
Nordrhein-Westfalen | nur regionale Bußgeldstellen |
Rheinland-Pfalz | Speyer |
Saarland | St. Ingbert |
Sachsen | Chemnitz |
Sachsen-Anhalt | Magdeburg |
Schleswig-Holstein | nur regionale Bußgeldstellen |
Thüringen | Artern |
Entsprechend der Tabelle gibt es in Deutschland 12 zentrale Bußgeldstellen. In den anderen vier Bundesländern übernimmt die jeweilige regionale Bußgeldstelle die Angelegenheiten rund um das Thema Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben, wenden Sie sich am besten gleich an die zuständige Bußgeldstelle, die auf dem Bescheid angegeben ist.
Verwaltungsbehörden laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Eine zentrale Bußgeldstelle verschickt nicht nur den Bußgeldbescheid.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) fasst in § 36 die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde zusammen.
Dementsprechend sind nur Verwaltungsbehörden zuständig, die durch ein Gesetz bestimmt werden. Fehlt eine solche Bestimmung, gilt für die Bußgeldstelle folgendes:
a) die fachlich zuständige oberste Landesbehörde oder
b) das fachlich zuständige Bundesministerium, soweit das Gesetz von Bundesbehörden ausgeführt wird.” (§ 36 Abs. 2 OWiG)
Welche Bußgeldstelle für die Ordnungswidrigkeit zuständig ist, die Sie begangen haben, wird ebenfalls im OWiG festgelegt, sofern es sich dabei nicht um die zentrale Bußgeldstelle des Landes handelt. Bei mehreren Ordnungswidrigkeiten kann dementsprechend auch mehr als eine Bußgeldstelle betroffen sein.
Welche Aufgaben hat eine Bußgeldbehörde?

Verstöße, die von der Polizei dokumentiert werden, landen zur Bearbeitung bei einer Bußgeldstelle.
Eine Bußgeldstelle kümmert sich nicht nur um die Ausstellung des Bußgeldbescheids sowie um den Versand und die Bearbeitung des Bußgeldverfahrens. Ihre Aufgaben sind viel weitreichender und umfassen den gesamten Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sollten Sie beispielsweise falsch geparkt haben, kümmert sich die Bußgeldstelle um den Papierkram zum Abschleppen Ihres Fahrzeugs.
Die Verwahrung von sichergestellten Kfz zählt ebenfalls zu den Aufgaben einer Bußgeldstelle. Alle Ordnungswidrigkeiten, die sowohl von Ordnungsämtern im ruhenden Verkehr als auch von der Polizei im fließenden Verkehr angezeigt werden, landen bei der zuständigen Bußgeldstelle.
Die Zahlung des Bußgeldes erfolgt auch an die Bußgeldstelle. Punkte in Flensburg zählen hingegen nicht zu den Aufgaben. Diese werden vom Kraftfahrtbundesamt vergeben und verwaltet. Müssen Sie allerdings ein Fahrverbot antreten, verwahrt die Bußgeldstelle Ihren Führerschein innerhalb dieser Zeit.
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