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Bußgeldkatalog Fahrrad: Abbiegen
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Beim Überqueren einer Kreuzung Vorfahrt missachtet | 15 Euro |
... mit Behinderung | 20 Euro |
... mit Gefährdung | 25 Euro |
... mit Sachbeschädigung | 30 Euro |
Beim Linksabbiegen nicht den dafür vorgesehenen Fahrradweg verwendet | 15 Euro |
... mit Behinderung | 20 Euro |
...mit Gefährdung | 25 Euro |
... mit Sachbeschädigung | 30 Euro |
Das Abbiegen mit dem Fahrrad

Links abbiegen mit dem Fahrrad kann direkt oder indirekt geschehen.
Ähnlich wie bei Autofahrern ist es auch bei Radfahrern wichtig, dass diese sich an die Regeln zum korrekten Abbiegen halten, um einen sicheren Verkehrsfluss zu garantieren.
Denn ein falsches Abbiegeverhalten kann den Straßenverkehr gefährden und zu Unfällen führen, die leicht vermieden werden können. Doch dazu sollten Sie einige Regeln beim Links- bzw. Rechtsabbiegen mit dem Fahrrad beachten.
Besonders wichtig ist auch für Fahrradfahrer das Anzeigen des Abbiegemanövers. Da ein Fahrrad allerdings keine Fahrtrichtungsanzeiger besitzt, muss dies durch ein deutliches Handzeichen geschehen.
Will ein Radfahrer abbiegen, so muss er vorher seine Hand in die gewünschte Richtung ausstrecken, um sowohl nachfolgende Verkehrsteilnehmer als auch den entgegenkommenden Verkehr auf seinen Abbiegevorgang hinzuweisen. Das lernen bereits Kinder in der Verkehrserziehung der Schule.
Inhalte
Das Rechtsabbiegen mit dem Rad
Biegen Sie mit Ihrem Fahrrad auf einer Straße nach rechts ab, müssen Sie darauf achten, dass Sie keine Fußgänger gefährden, die geradeaus die Straße überqueren wollen. Zudem müssen Sie diesen Vorrang gewähren und erst dann abbiegen, wenn eine Gefährdung oder Behinderung ausgeschlossen werden kann. Wenn Sie abbiegen, sollten Sie beim Fahren auf dem Fahrrad ein entsprechendes Handzeichen geben. Im Gegensatz zum Linksabbiegen ist das nach rechts Abbiegen mit dem Fahrrad relativ unkompliziert.
Mit dem Fahrrad nach links abbiegen

Auf dem Fahrrad sollte ein Handzeichen gegeben werden, wenn Sie abbiegen wollen.
Anders als das Rechtsabbiegen ist die Überquerung der Straße beim Linksabbiegen etwas komplizierter. Denn: Oft müssen Sie dazu eine Fahrbahn mit Gegenverkehr kreuzen.
Deshalb sollten Sie auf diesen sowie auf den Ihnen nachfolgenden Verkehr ein besonderes Auge werfen. Auch Radfahrer müssen sich wie Autofahrer doppelt vergewissern, ob die Verkehrssituation das Linksabbiegen zulässt.
Die sogenannte „doppelte Rückschaupflicht“ bestimmt, dass sich ein Fahrradfahrer sowohl vor dem Einordnen auf die linke Spur als auch vor dem tatsächlichen Abbiegevorgang noch einmal vergewissern muss, dass die Verkehrssituation ein sicheres Abbiegen auch ermöglicht.
Beim Linksabbiegen mit dem Fahrrad wird zwischen direktem und indirektem Abbiegen unterschieden. Beim direkten Abbiegen ordnen Sie sich wie ein Kraftfahrzeug auf der Linksabbiegespur bzw. der Fahrbahnmitte ein und geben ein deutliches Handzeichen, das nachfolgende Fahrzeuge auf Ihr Vorhaben hinweist. Danach sollten Sie mit beiden Händen am Lenker links abbiegen.
Einige Straßen weisen auch separate Abbiege- bzw. Fahrstreifen für Fahrradfahrer auf. Sollten Sie sich mit Ihrem Rad auf solch einer Straße befinden, müssen Sie lediglich den Pfeilen folgen, um die korrekte Spur zu finden.

Wollen Sie mit dem Fahrrad links abbiegen, sollten Sie Rücksicht auf Zebrastreifen nehmen.
Unsichere Radfahrer können auch das indirekte Abbiegen wählen. Dabei überfahren Sie die Kreuzung zunächst geradeaus und überqueren dann vom rechten Fahrbahnrand aus die Straße. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Verkehr an der zu überfahrenden Kreuzung mit Ampeln geregelt ist. Das kostet zwar mehr Zeit als direktes Abbiegen, ist aber auch sicherer.
Die Vorfahrtsregeln für Radfahrer
Die Regeln für die Vorfahrt mit einem Fahrrad unterscheiden sich nicht von den Vorfahrtsregeln für ein Auto bzw. einen LKW. Befindet sich ein Fahrradfahrer auf einer Vorfahrtsstraße, hat dieser auch Vorfahrt, wenn er rechts oder links von dieser Straße auf eine andere abbiegen möchte.
Ist dem Radfahrer keine Vorfahrt durch ein entsprechendes Schild gegeben, so gilt außerhalb von Vorfahrtsstraßen die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“.
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