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Bußgeldkatalog LKW: Lenkzeiten & Ruhezeiten in der Übersicht
Verstoß | Bußgeld (Fahrer) | Bußgeld (Arbeitgeber) |
---|---|---|
Tägliche Ruhezeit unterschritten | ||
um bis zu 1 Std | 30 € | |
um bis zu 3 Std und je weitere angefangene Std | 30 € | 90 € |
um mehr als 3 Std und je weitere angefangene Std | 60 € | 180 € |
Lenkzeitunterbrechung verkürzen | ||
um bis zu 15 Min | 30 € | 90 € |
um mehr als 15 Min und je weitere angefangene 15 Min | 60 € | 180 € |
Zulässige Lenkzeit pro Tag überschritten | ||
um bis zu 1 Std | 30 € | |
um bis zu 2 Std und je weitere angefangene halbe Stunde | 30 € | 90 € |
um über 2 Std und je weitere angefangene halbe Stunde | 60 € | 180 € |
Fahrerkarte nicht mitführen oder nicht vorzeigen | ||
dadurch konnte keine Kontrolle durchgeführt werden | 250 € | |
dadurch wurde die Kontrolle behindert | 75 € |
Inhalte
Die tägliche Lenk- und Ruhezeit

Das ist bei Lenk- und Ruhezeiten für LKW zu beachten
Sogenannte Lenk- und Ruhezeiten müssen von Fahrern unterschiedlicher Fahrzeuge eingehalten werden. Zur Überprüfung dient ein sogenannter digitaler Fahrtenschreiber (bzw. digitales EG-Kontrollgerät oder auch Tachograph genannt). Digitale Fahrtenschreiber erfordern dabei eine Unternehmenskarte. In Deutschland sind Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr eingesetzt werden, vom Arbeitszeitgesetz betroffen. Wegen der Fahrpersonalverordnung in Deutschland müssen selbst Fahrzeuge mit einem Gewicht von mindestens 2,8 Tonnen Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
Laut Arbeitszeitgesetz müssen Fahrer tägliche Ruhezeiten einhalten. Es darf nicht zur Lenkzeitüberschreitung kommen. Die Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden. Bei Missachten der Vorschriften muss nicht nur der Fahrer ein Bußgeld zahlen, welches mindestens 30 Euro beträgt, sondern auch der Arbeitgeber. Das Bußgeld für den Arbeitgeber fällt höher aus, da er laut Arbeitszeitengesetz für das Wohl der Angestellten zuständig ist. Seit dem 1. November 2012 gelten die Sozialvorschriften bezüglich Lenk- und Ruhezeit allerdings auch für selbstständige Fahrer.
Die täglichen Lkw-Ruhezeiten können verkürzt oder unterteilt werden, allerdings müssen dann folgende Vorschriften befolgt werden, um kein Bußgeld zu riskieren:
- Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten kann die tägliche Ruhezeit dreimal nur 9 Stunden betragen.
- Die Ruhezeit kann in zwei Abschnitte geteilt werden. Dabei muss der erste Teil mindestens drei Stunden ununterbrochen und der zweite Teil mindestens 9 Stunden ununterbrochen wahrgenommen werden.
Die Fahrtunterbrechung

Die Zeiten für die Fahrtzeitunterbrechung müssen eingehalten werden
Der Fahrer muss regelmäßig eine Lenkzeitunterbrechung einlegen, damit die Aufmerksamkeit beim Fahren gewährleistet ist. Unterschreitet der Fahrer die vorgeschriebene Pause um bis zu 15 Minuten, wird bereits ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Der Arbeitgeber zahlt dabei schon das Dreifache. Damit kein Bußgeld riskiert wird, müssen die Vorschriften genau eingehalten werden.
- Bei einer Lenkzeit von 4,5 Stunden müssen mindestens 45 Minuten Fahrtunterbrechung eingelegt werden.
- Eine andere Möglichkeit besteht darin, innerhalb von 4,5 Stunden eine Lenkzeitunterbrechung von 15 Minuten und danach von 30 Minuten einzulegen.
Ruhezeiten und Lenkzeiten für Lkw: Übersicht
- Tägliche Lenkzeit: 9 Stunden (Zweimal die Woche 10 Stunden)
- Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden (Oder ununterbrochen 3 und 9 Stunden)
- Wöchentliche Lenkzeit: 56 Stunden (90 Stunden innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen)
- Wöchentliche Ruhezeit: 45 Stunden
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