Logo Bussgeld.org

Alle Bußgelder rund ums Verkehrsrecht, Verbraucherschutz, etc.

Bußgeldkatalog für die Überladung von LKW: Welches Bußgeld droht?

Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken ?

Bußgeldkatalog LKW: Überladung

VergehenBußgeld (Halter und Fahrer)Punkte (Halter und Fahrer)
Überladung eines Kraftfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 t)
um mehr als 5 Prozent10 Euro
um mehr als 10 Prozent30 Euro
um mehr als 15 Prozent35 Euro
um mehr als 20 Prozent95 Euro1 Punkt
um mehr als 25 Prozent140 Euro1 Punkt
um mehr als 30 Prozent235 Euro1 Punkt

VergehenBußgeld Fahrer / HalterPunkte (für beide)
Überladung eines Kraftfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t)
mehr als 2 bis 5 Prozent30 Euro / 35 Euro
um mehr als 5 Prozent80 Euro / 140 Euro1 Punkt
um mehr als 10 Prozent110 Euro / 235 Euro1 Punkt
um mehr als 15 Prozent140 Euro / 285 Euro1 Punkt
um mehr als 20 Prozent190 Euro / 380 Euro1 Punkt
um mehr als 25 Prozent285 Euro / 425 Euro 1 Punkt
um mehr als 30 Prozent380 Euro / 425 Euro1 Punkt

VergehenBußgeldPunkte
Beladung von LKW oder Kraftomnibussen ist nicht verkehrssicher oder nicht gegen das Herabfallen gesichert60 Euro1
+ mit Gefährdung75 Euro1
Ladung verursacht vermeidbaren Lärm durch unzureichende Sicherung10 Euro
Höhe des Fahrzeuges inklusive der Ladung beträgt über 4,20 m60 Euro1
Höhe des Fahrzeuges inklusive der Ladung überschreitet eine höchstzulässige Abmessung, überschreitet allerdings nicht die Gesamthöhe von 4,20 m oder die Ladung ragt unzulässig über LKW hinaus20 Euro
Vorgeschriebene Sicherungsmittel sind falsch oder gar nicht angebracht25 Euro
Fahrzeug betrieben, dessen zulässige Achslast, zulässige Anhängelast oder zulässiges Gesamtgewicht überschritten war bei Fahrzeugen über 7,5 t oder Fahrzeugen mit Anhängern mit über 2 t
+ um mehr als 5 Prozent80 Euro1
+ um mehr als 10 Prozent190 Euro1
Als Halter die Inbetriebnahme zuvor genannter Fahrzeuge zulassen oder anordnen
+ um mehr als 5 Prozent140 Euro1
+ um mehr als 10 Prozent235 Euro1
Betreiben, Zulassen oder Anordnen der Inbetriebnahme von Kfz bis zu 7,5 t um mehr als 20 Prozent380 Euro1

Bußgeldrechner LKW-Überladung

Bußgeldkatalog Überladung (LKW) – wie hoch ist das Bußgeld?

Lkw ist überladen

Ist der LKW überladen, müssen Fahrer und Halter ein Bußgeld zahlen

LKW haben ein vorgeschriebenes zulässiges Gesamtgewicht, welches durch eine zu schwere Ladung überschritten werden kann. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld und gegebenenfalls mit einem Punkt geahndet wird. Eine Besonderheit hierbei ist, dass der Fahrer und der Halter bestraft werden. Das Bußgeld für die Halter fällt bei einem überladenen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen höher aus als das für den Fahrer. Das Bußgeld kann bei einem um 30 % überschrittenen zulässigen Gesamtgewicht bis zu 425 Euro betragen.

Inhalte

  • 1 Bußgeldkatalog LKW: Überladung
  • 2 Bußgeldrechner LKW-Überladung
  • 3 Bußgeldkatalog Überladung (LKW) – wie hoch ist das Bußgeld?
    • 3.1 Das zulässige Gesamtgewicht von LKW
    • 3.2 LKW überladen – wie wird das festgestellt?
    • 3.3 Die Ladungssicherung

Die Strafen für die Überladung von LKW sind so hoch angesetzt, weil ein überladenes Fahrzeug schnell zu einer Gefährdung im Straßenverkehr werden kann. Die Auswirkung der Überladung zeigt sich deutlich bei den Bremsen des LKW. Nicht nur die Bremsfähigkeit ist eingeschränkt, auch die Bremsbeläge werden stark beansprucht und folglich in hohem Maße abgenutzt. Außerdem wird das korrekte Fahren des LKW häufig durch die Überladung behindert. Das wird häufig durch ein schlechteres Fahrverhalten sichtbar.

Nicht nur LKW-Fahrer sollten auf das Gewicht ihrer Ladung achten. Auch PKW-Fahrern mit einem Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen drohen Strafen. Das Auto kann beim Fahren durch einen zu schweren Anhänger behindert werden. Deshalb sind die Bußgelder so hoch wie die für das Fahren eines überladenen Kraftfahrzeuges mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Wie hoch die jeweilige erlaubte Anhängelast des PKW ist steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Das zulässige Gesamtgewicht von LKW

Da es unterschiedliche Arten von LKW gibt, gelten unterschiedliche zulässige Gesamtgewichte.

  • Das Gewicht eines leichten LKW muss weniger als 7,5 Tonnen betragen.
  • Ein schwerer LKW muss weniger als 18 Tonnen wiegen.

LKW überladen – wie wird das festgestellt?

Ist der LKW überladen, bemerken dies Polizisten häufig aufgrund der Fahrweise oder der Masse an Transportgut. Sie können den überladenen LKW bei Verdacht aus dem Verkehr ziehen und zu einer geeichten Waage führen. Dort wird das Gewicht festgestellt und in einem Dokument mit offiziellen Wiegeschein und Eich-Urkunde der Waage festgehalten.

Die Ladungssicherung

Eine Überladung eines LKW wird durch wiegen festgestellt

Eine Überladung eines LKW wird durch wiegen festgestellt

Neben dem Bußgeldkatalog für Überladung gibt es auch eine Bußgeldtabelle zur Ladungssicherung. Die Ladungssicherung ist ein wichtiger Aspekt im Straßenverkehr, denn bei nicht ausreichender oder fehlender Ladungssicherung können Ladungsteile vom LKW fallen und möglicherweise einen Unfall verursachen. Dies stellt vor allem im Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften ein Gefahrenbereich dar, denn durch die höheren Geschwindigkeiten des LKW können andere Verkehrsteilnehmer möglicherweise nicht mehr ausweichen.

Mit Hilfe von Zurrgurten oder Spanngurten oder rutschfesten Matten kann dem Verrutschen der Ladung entgegengewirkt werden. Auf diese Weise soll auch vermeidbaren Lärm entgegengewirkt werden, für den ansonsten auch ein Bußgeld berechnet wird.

Der Halter des Fahrzeuges darf die Inbetriebnahme des LKW mit ungesicherter Ladung laut StVO nicht zulassen oder gar anordnen. Der Fahrer trägt allerdings auch Verantwortung. Er muss sich im Vorfeld über die Achslast, die Anhängelast und das Gesamtgewicht informieren. Wenn eine dieser Angaben über den höchstens erlaubten Werten liegt, ist es die Aufgabe des Fahrers, für Ladungssicherung zu sorgen. Kann keine Ladungssicherung gewährleistet werden, muss er die Fahrt verweigern, denn ansonsten wird auch in diesem Fall ein hohes Bußgeld fällig und ein Punkt in Flensburg eingetragen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)
Loading...
Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken ?

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Suche

Bussgeld.org auf Facebook Folgen Sie Bussgeld.org auf Facebook!
  • PKW
    • Abstand
    • Alkohol
    • Anschnallpflicht
    • Autobahn und Kraftfahrstraße
    • Bahnübergang
    • Baustelle
    • Beleidigung im Straßenverkehr
    • Beleuchtung und Warnzeichen
    • Bußgeldstelle
    • Drogen
    • Fahrstreifenbegrenzung
    • Fußgängerüberweg
    • Fußgängerzone
    • Geisterfahrer
    • Geschwindigkeit
    • Geschwindigkeitsindex
    • Grüner Pfeil
    • Handy
    • HU, Technik und Papiere
    • Ladung
    • MPU
    • Parken und Halten
    • Polizei
    • Probezeit
    • Reifen
    • Rechtsfahrgebot
    • Rote Ampel
    • Sicherheit
    • Straßenbenutzung
    • Tempo-30-Zone
    • Tiere im Auto
    • Tunnel
    • Überholen
    • Überladung und Ladungssicherung
    • Umwelt
    • Unfall
    • Vorfahrt
    • Wenden, Abbiegen und Rückwärtsfahren
    • Winter
  • Fahrrad
    • Fahrrad: Abbiegen
    • Fahrrad: Alkohol
    • Fahrrad: Geschwindigkeit
    • Fahrrad: Handy
    • Fahrrad: Kinder
    • Fahrrad: Polizei & Fahrrad
    • Fahrrad: Rote Ampel
    • Fahrrad: Straßenverkehr
    • Fahrrad: Technik
    • Fahrrad: Unfall
  • Fußgänger
  • LKW
    • LKW: Abstand
    • LKW: Fahrverbot
    • LKW: Gefahrgut
    • LKW: Geschwindigkeit
    • LKW: Lenk- und Ruhezeiten
    • LKW: Maut
    • LKW: Sicherheitsprüfung
    • LKW: Unfall
    • LKW: Überholen
    • LKW: Überladung
  • Arbeitsschutz
  • Autokennzeichen
  • Autonomes Fahren
  • Blitzer
  • Bußgeld bei Schulverweigerung
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldrechner
  • Carsharing
  • Dashcam
  • Drogentest und Alkoholtest
  • Fahrverbot
  • Firmenwagen
  • Führerschein und Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen
  • Jugend
  • Mietwagen im Ausland
  • Promillerechner
  • Punkte in Flensburg
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrszeichen
  • Wiederholungstäter

Copyright © 2014-2019 bussgeld.org

Impressum | Datenschutz

Alle Angaben ohne Gewähr!