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Bußgeldkatalog LKW: Überladung
Vergehen | Bußgeld (Halter und Fahrer) | Punkte (Halter und Fahrer) |
---|---|---|
Überladung eines Kraftfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 t) | ||
um mehr als 5 Prozent | 10 Euro | |
um mehr als 10 Prozent | 30 Euro | |
um mehr als 15 Prozent | 35 Euro | |
um mehr als 20 Prozent | 95 Euro | 1 Punkt |
um mehr als 25 Prozent | 140 Euro | 1 Punkt |
um mehr als 30 Prozent | 235 Euro | 1 Punkt |
Vergehen | Bußgeld Fahrer / Halter | Punkte (für beide) |
---|---|---|
Überladung eines Kraftfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t) | ||
mehr als 2 bis 5 Prozent | 30 Euro / 35 Euro | |
um mehr als 5 Prozent | 80 Euro / 140 Euro | 1 Punkt |
um mehr als 10 Prozent | 110 Euro / 235 Euro | 1 Punkt |
um mehr als 15 Prozent | 140 Euro / 285 Euro | 1 Punkt |
um mehr als 20 Prozent | 190 Euro / 380 Euro | 1 Punkt |
um mehr als 25 Prozent | 285 Euro / 425 Euro | 1 Punkt |
um mehr als 30 Prozent | 380 Euro / 425 Euro | 1 Punkt |
Vergehen | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Beladung von LKW oder Kraftomnibussen ist nicht verkehrssicher oder nicht gegen das Herabfallen gesichert | 60 Euro | 1 |
+ mit Gefährdung | 75 Euro | 1 |
Ladung verursacht vermeidbaren Lärm durch unzureichende Sicherung | 10 Euro | |
Höhe des Fahrzeuges inklusive der Ladung beträgt über 4,20 m | 60 Euro | 1 |
Höhe des Fahrzeuges inklusive der Ladung überschreitet eine höchstzulässige Abmessung, überschreitet allerdings nicht die Gesamthöhe von 4,20 m oder die Ladung ragt unzulässig über LKW hinaus | 20 Euro | |
Vorgeschriebene Sicherungsmittel sind falsch oder gar nicht angebracht | 25 Euro | |
Fahrzeug betrieben, dessen zulässige Achslast, zulässige Anhängelast oder zulässiges Gesamtgewicht überschritten war bei Fahrzeugen über 7,5 t oder Fahrzeugen mit Anhängern mit über 2 t | ||
+ um mehr als 5 Prozent | 80 Euro | 1 |
+ um mehr als 10 Prozent | 190 Euro | 1 |
Als Halter die Inbetriebnahme zuvor genannter Fahrzeuge zulassen oder anordnen | ||
+ um mehr als 5 Prozent | 140 Euro | 1 |
+ um mehr als 10 Prozent | 235 Euro | 1 |
Betreiben, Zulassen oder Anordnen der Inbetriebnahme von Kfz bis zu 7,5 t um mehr als 20 Prozent | 380 Euro | 1 |
Bußgeldrechner LKW-Überladung
Bußgeldkatalog Überladung (LKW) – wie hoch ist das Bußgeld?

Ist der LKW überladen, müssen Fahrer und Halter ein Bußgeld zahlen
LKW haben ein vorgeschriebenes zulässiges Gesamtgewicht, welches durch eine zu schwere Ladung überschritten werden kann. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld und gegebenenfalls mit einem Punkt geahndet wird. Eine Besonderheit hierbei ist, dass der Fahrer und der Halter bestraft werden. Das Bußgeld für die Halter fällt bei einem überladenen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen höher aus als das für den Fahrer. Das Bußgeld kann bei einem um 30 % überschrittenen zulässigen Gesamtgewicht bis zu 425 Euro betragen.
Inhalte
Die Strafen für die Überladung von LKW sind so hoch angesetzt, weil ein überladenes Fahrzeug schnell zu einer Gefährdung im Straßenverkehr werden kann. Die Auswirkung der Überladung zeigt sich deutlich bei den Bremsen des LKW. Nicht nur die Bremsfähigkeit ist eingeschränkt, auch die Bremsbeläge werden stark beansprucht und folglich in hohem Maße abgenutzt. Außerdem wird das korrekte Fahren des LKW häufig durch die Überladung behindert. Das wird häufig durch ein schlechteres Fahrverhalten sichtbar.
Nicht nur LKW-Fahrer sollten auf das Gewicht ihrer Ladung achten. Auch PKW-Fahrern mit einem Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen drohen Strafen. Das Auto kann beim Fahren durch einen zu schweren Anhänger behindert werden. Deshalb sind die Bußgelder so hoch wie die für das Fahren eines überladenen Kraftfahrzeuges mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Wie hoch die jeweilige erlaubte Anhängelast des PKW ist steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Das zulässige Gesamtgewicht von LKW
Da es unterschiedliche Arten von LKW gibt, gelten unterschiedliche zulässige Gesamtgewichte.
- Das Gewicht eines leichten LKW muss weniger als 7,5 Tonnen betragen.
- Ein schwerer LKW muss weniger als 18 Tonnen wiegen.
LKW überladen – wie wird das festgestellt?
Ist der LKW überladen, bemerken dies Polizisten häufig aufgrund der Fahrweise oder der Masse an Transportgut. Sie können den überladenen LKW bei Verdacht aus dem Verkehr ziehen und zu einer geeichten Waage führen. Dort wird das Gewicht festgestellt und in einem Dokument mit offiziellen Wiegeschein und Eich-Urkunde der Waage festgehalten.
Die Ladungssicherung

Eine Überladung eines LKW wird durch wiegen festgestellt
Neben dem Bußgeldkatalog für Überladung gibt es auch eine Bußgeldtabelle zur Ladungssicherung. Die Ladungssicherung ist ein wichtiger Aspekt im Straßenverkehr, denn bei nicht ausreichender oder fehlender Ladungssicherung können Ladungsteile vom LKW fallen und möglicherweise einen Unfall verursachen. Dies stellt vor allem im Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften ein Gefahrenbereich dar, denn durch die höheren Geschwindigkeiten des LKW können andere Verkehrsteilnehmer möglicherweise nicht mehr ausweichen.
Mit Hilfe von Zurrgurten oder Spanngurten oder rutschfesten Matten kann dem Verrutschen der Ladung entgegengewirkt werden. Auf diese Weise soll auch vermeidbaren Lärm entgegengewirkt werden, für den ansonsten auch ein Bußgeld berechnet wird.
Der Halter des Fahrzeuges darf die Inbetriebnahme des LKW mit ungesicherter Ladung laut StVO nicht zulassen oder gar anordnen. Der Fahrer trägt allerdings auch Verantwortung. Er muss sich im Vorfeld über die Achslast, die Anhängelast und das Gesamtgewicht informieren. Wenn eine dieser Angaben über den höchstens erlaubten Werten liegt, ist es die Aufgabe des Fahrers, für Ladungssicherung zu sorgen. Kann keine Ladungssicherung gewährleistet werden, muss er die Fahrt verweigern, denn ansonsten wird auch in diesem Fall ein hohes Bußgeld fällig und ein Punkt in Flensburg eingetragen.
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